Das Universelle Neugeborenen-Hörscreening (UNHS) umfasst die Untersuchung auf angeborene Hörschädigungen.
Ein frühes Erkennen verbessert die Chancen, das in rund 98% der Fälle vorhandene Restgehör während der kritischen Phase des Spracherwerbs zu stimulieren.
Die Deutsche Kinderhilfe hat dazu beigetragen, dass das Hörscreening als Regelleistung von den Krankenkassen übernommen wird.
Unsere Forderungen gehen aber weiter.
Unsere Forderungen:
Die bundesweit einheitliche Umsetzung des UNHS nach dem Vorbild der 2009 durch die Kinderhilfe begleitend eingeführten Vorsorgeuntersuchung.
Die gesetzliche Regelung des UNHS als Maßnahmenpaket im Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Ausreichende finanzielle Ausstattung der Hörscreening-Zentralen.
Ein bundesweit flächendeckendes Angebot an hörgeschädigten-pädagogischen Frühfördereinrichtungen.
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