Festgelegt wurden sie 1989 in der Kinderrechtskonvention der UN – einem zwischenstaatlichen Vertrag, den Deutschland im Jahr 1992 ratifiziert hat. Seitdem gelten die Rechte auch in Deutschland. Die 54 in der UN-KRK festgesetzten Artikel teilen sich in zwei Abschnitte. In den ersten 40 Artikeln geht es darum, welche Rechte Kinder haben. In Artikel 41 bis 54 ist festgelegt, wie die Rechte umgesetzt werden sollen.
Kinder haben das Recht mit ihren Eltern zusammen zu sein. Ihre Eltern sollen ihnen helfen, sie in allen Lebenslagen unterstützen, sich um sie kümmern und für sie da sein.
Kinder haben das Recht sich zu informieren, frei zu sagen, was sie denken und fühlen. Sie haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen.
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
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