UN-KRK

Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Alle Kinder haben die gleichen Rechte.

Festgelegt wurden sie 1989 in der Kinderrechtskonvention der UN – einem zwischenstaatlichen Vertrag, den Deutschland im Jahr 1992 ratifiziert hat. Seitdem gelten die Rechte auch in Deutschland. Die 54 in der UN-KRK festgesetzten Artikel teilen sich in zwei Abschnitte. In den ersten 40 Artikeln geht es darum, welche Rechte Kinder haben. In Artikel 41 bis 54 ist festgelegt, wie die Rechte umgesetzt werden sollen.

UN Kinderrechtskonvention zum download, hier verfügbar!

Und: geschrieben für junge Menschen, hier verfügbar!

Die wichtigsten Kinderrechte in der Übersicht:

Recht auf Gleichheit: Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
Kinder haben das Recht auf ein gesundes Aufwachsen, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
Kinder haben das Recht mit ihren Eltern zusammen zu sein. Ihre Eltern sollen ihnen helfen, sie in allen Lebenslagen unterstützen, sich um sie kümmern und für sie da sein.
Kinder haben das Recht zur Schule zu gehen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und an kulturellen Freizeitaktivitäten teilzunehmen.
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
Kinder haben das Recht, dass ihre Privatsphäre und Würde geachtet werden.
Kinder haben das Recht sich zu informieren, frei zu sagen, was sie denken und fühlen. Sie haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen.
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

 

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