Recht des Kindes auf Berücksichtigung seiner Meinung
Kindgerechte Justiz ist keine freiwillige Leistung des Staates, sondern eine, sogar international normierte, Pflicht.
Die von der Bundesrepublik Deutschland mitratifizierte Istanbul Konvention sieht vor, dass die Interessen der Kinder u.a. in familienrechtlichen Verfahren im Fokus zu stehen haben. Der kindliche Wille muss deutlich stärker berücksichtigt werden, als es aktuell der Fall ist.
Werden Kinder Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt, ist es notwendig, das Verfahren unbedingt vorrangig auf das Kindeswohl auszurichten, um die zusätzliche Belastung so verträglich wie möglich zu gestalten.
Um ein aufmerksames und schonendes Verfahren für das Kind zu garantieren, gibt es wirksame Instrumente, wie z.B. Childhood-Häuser, in denen die Bedürfnisse der Kinder in Gerichtsverfahren besonders berücksichtigt werden. Diese Anlaufstellen gilt es flächendeckend, am besten in jedem Gerichtsbezirk, vorzuhalten.