KindGe
Rechte
Justiz

Das Kind im Familienrecht

Recht des Kindes auf Berücksichtigung seiner Meinung

Kindgerechte Justiz ist keine freiwillige Leistung des Staates, sondern eine, sogar international normierte, Pflicht.

Die von der Bundesrepublik Deutschland mitratifizierte Istanbul Konvention sieht vor, dass die Interessen der Kinder u.a. in familienrechtlichen Verfahren im Fokus zu stehen haben. Der kindliche Wille muss deutlich stärker berücksichtigt werden, als es aktuell der Fall ist.
 

Werden Kinder Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt, ist es notwendig, das Verfahren unbedingt vorrangig auf das Kindeswohl auszurichten, um die zusätzliche Belastung so verträglich wie möglich zu gestalten.

Um ein aufmerksames und schonendes Verfahren für das Kind zu garantieren, gibt es wirksame Instrumente, wie z.B. Childhood-Häuser, in denen die Bedürfnisse der Kinder in Gerichtsverfahren besonders berücksichtigt werden. Diese Anlaufstellen gilt es flächendeckend, am besten in jedem Gerichtsbezirk, vorzuhalten.
 

Unsere Forderungen:

  • Kindgerechtere Vernehmungen durch eine flächendeckende Einrichtung von Childhood-Häusern in allen deutschen Gerichtsbezirken/ alternativ Zentren für Kinderschutz
  • Bis zur flächendeckenden Umsetzung:  Richterliche Vernehmungen mit Video-Aufzeichnung in geschützter Umgebung als Standard

    Das Kind im Familienrecht- unsere Forderungen:

  • Stärkere Berücksichtigung und grundsätzlicher Vorrang des kindlichen Willens in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren 
  • Prüfung der Verfahrensbeistände auf Qualifikation/ Unabhängigkeit ihrer Arbeit 
  • Verpflichtende Vernetzung aller beteiligten Behörden und Schutzeinrichtungen/Beratungsstellen in Fällen von Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen nach Gewalt gegen die Kinder (auch gegen die Mutter gem. Istanbul Konvention) 
Mehr über Childhood-Häuser:
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