Art-Nr.: FA 369
Opferambulanzen / Gemeinsames Sorgerecht - Auslegungsfehler bei Gewalt gegen Kinder
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im Opferschutzambulanzen können sich von Gewalt Betroffene ihre Verletzungen auf Wunsch vertraulich dokumentieren lassen, ohne gleich
die Polizei einschalten zu müssen. Die Ambulanzen sind gewöhnlich organisatorisch an einem Institut für Rechtsmedizin einer Universitätsklinik
angebunden. Dass Kinder in aller Regel in Begleitung eines Elternteils oder einer sonst autorisierten Begleitung zu den angebotenen Untersuchungen kommen, ist selbstverständlich.
Und hier beginnt ein gelegentliches Problem, das nach Eindruck der Verfasser seit Einführung der grundsätzlichen gemeinsamen elterlichen Sorge zugenommen hat und weiter zuzunehmen scheint.
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