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Schutz vor Kinderarmut

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Beschreibung:

Schutz vor Kinderarmut

Jedes Kind in Deutschland hat das Recht geschützt vor Armut in einem angemessenen Lebensstandard aufzuwachsen. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Kinderechtskonvention dazu verpflichtet, dass jedes Kind in Deutschland ein Recht auf soziale Sicherheit hat und in
einem seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard aufwächst. Die Europäische Kindergarantie, der sich Deutschland ebenso verschrieben hat, besagt das jedes Kind in Europa der Zugang zu Erziehung, Betreuung, Bildung,
Gesundheit, Ernährung und Wohnraum garantiert werden muss.

Gleichwohl gelten 2,1 Millionen Kinder in Deutschland als armutsgefährdet. Der Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ der letzten Bundesregierung hatte sich zum Ziel gesetzt die Europäische Kindergarantie bis 2030 umzusetzen. Gleichzeitig sollte eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, die Kinder in Armut finanziell absichert. Die Kindergrundsicherung scheiterte und damit auch eine langfristige politische Strategie für die Bekämpfung von Kinderarmut.

Mit dem Regierungswechsel stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die neue Bundesregierung in ihrer Legislaturperiode als Schutz vor Kinderarmut plant bzw. welche Maßnahmen sie fortführt. Bisher ist hier keine klare Strategie zu erkenn.

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